Auszüge aus der Diplomarbeit von Thomas Prigl

 

Berufliche Weiterbildung

Werkmeisterprüfung

Baumeisterprüfung

Berufsbildende höhere Schulen

Berufsreifeprüfung

Studienberechtigungsprüfung (SBP)

Umschulung - alternative Berufe für Bauerfahrene

 

1.    Berufliche Weiterbildung

Im Allgemeinen bestehen für Baufacharbeiter sehr gute Aufstiegschancen im Betrieb, wie zum Beispiel:

·        Partieführer, Vorarbeiter, Polier

 

In der allgemeinen Bildungsdiskussion wird immer wieder die Frage nach dem Verbleib der ehemaligen Lehrlinge geführt.

Die berufliche Stellung der Lehrabsolventen[1] 1997 sieht wie folgt aus:

 

 

Bemerkenswert ist, dass rund 30% der Lehrabsolventen in der Einstufung eines Facharbeiters oder Vorarbeiters bzw. Meisters zu finden sind. Der Facharbeiteranteil an den berufstätigen Lehrabsolventen unterscheidet sich allerdings erheblich nach Wirtschaftsabschnitten und erreicht im Bauwesen mit 63% den höchsten Anteil. In der „verarbeitendem Gewerbe und Industrie“ liegt der Anteil bei 47%.

 

Der Anteil der Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern und deren Arbeitgeber führt zu einer Stärkung der Branche. Zusätzlich erhalten die Ausbildungsbetriebe die Gewissheit, dass die ehemaligen Lehrlinge in diesem Berufsbereich verbleiben. Dadurch gewinnt die Lehrlingsausbildung im Hinblick auf Fachkräfte-, Mittelbau- und Unternehmernachwuchs als wesentliches Reservoir der österreichischen Wirtschaft an Bedeutung.

 

Der Verbleib im erlernten Beruf im weiteren Sinne[2], bezogen auf den Verbleib der erwerbstätigen Absolventen in Prozent nach Berufsabteilungen, sieht für das Bauwesen (Maurer, Stukkateure) wie folgt aus:

·        bei den 20 – 24 jährigen Männer  è       70,9 %

·        bei den 40 – 49 jährigen Männer  è       51,8 %

 

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass sich der allgemeine Trend zum „lebenslangen Lernen“ in einer hohen Bildungs- bzw. Weiterbildungsmotivaton der Arbeitnehmer/innen niederschlägt. Die Bereitschaft, wo immer es möglich ist, Geld und Freizeit in Bildung zu investieren führt zu einem wachsenden kommerziellen Weiterbildungsmarkt an öffentlichen und privaten Weiterbildungseinrichtungen. Berufsbegleitende Bildungswege werden mit hohem Aufwand der Arbeitnehmer/innen begangen und mit den unterschiedlichsten Qualifikationen, Zertifikaten und Diplomen honoriert.

 

Trotz der vielen Angebote können sich viele ehemaligen Lehrlinge nur schwer neben ihrem Beruf weiterbilden, da ihre Arbeitszeiten oder ihre familiären Verpflichtungen die Möglichkeiten zum Teil erheblich einschränken.

 

Die geschaffenen Bildungs- und Förderungsmodelle (steuerliche Absetzbarkeit, Bildungskarenz, Berufsreifeprüfung, Landesförderungen z. B.: WAFF) dienen als wesentlicher Anreiz und Grundlage für die Arbeitnehmer neben ihrer Berufstätigkeit im „zweiten Bildungsweg“ ihre Qualifikation zu verbessern.

 

Weitere Möglichkeiten können durch die berufliche Weiterbildung erschlossen werden. Diese sind wie folgt:

1.1.  Werkmeisterprüfung

Werkmeisterschulen sind rechtlich gesehene Sonderformen berufsbildender mittlerer Schulen. Sie werden als Formen für Berufstätige geführt. Der Zugang setzt einen entsprechenden einschlägigen Berufsabschluss voraus.

 

Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Der Unterricht findet drei bis vier mal je Schulwoche abends statt.

 

Die Werkmeisterprüfung nach dem Schulorganisationsgesetz wird gemäß der Richtlinie 92/51/EWG Anhang D europaweit anerkannt.

 

Der positive Abschluss einer Werkmeisterschule berechtigt unter anderem:

·        zum Besuch der Berufspädagogischen Akademie (Ausbildung zum/zur Berufs- oder Fachschullehrer für den praktischen Unterricht.)

·        zur Aufnahme in den öffentlichen Dienst, Verwendungsgruppe C

·        zur Ausbildung von Lehrlingen (Ausbilderqualifikation)

·        zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang an einer HTL (Reifeprüfung) und

·        ersetzt den facheinschlägigen Teil  der Meisterprüfung für die Ausübung der entsprechenden Handwerke (Gewerbe) sowie

·        das Fachbereichsmodul der Berufsreifeprüfung

 

Die Bauhandwerkerschule für Maurer und Zimmerer ist eine Sonderform und formal keine Werkmeisterschule. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, jeweils ab dem 1. Dezember, 13 Unterrichtswochen (Weihnachts-, Semester- und Osterferien nicht eingeschlossen) a` 45 Wochenstunden[3] von Montag bis Freitag. Die Absolventen erhalten eine fachliche Weiterbildung, die sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit in ihrem Fachgebiet befähigt. In der Bauhandwerkerschule für Maurer wird meist eine Berufsausbildung als Polier angestrebt, bei den Zimmerern die Zimmermeisterberechtigung. Eine Weiterbildung ist an der Abendschule für Berufstätige möglich. Der Abschluss der Bauhandwerkerschule[4] ermöglicht dabei eine Einstufung in ein höheres Semester.

 

Folgende abgeschlossene Berufsausbildungen (Lehrabschlussprüfung oder Fachschulabschluss) berechtigen zum Besuch der Werkmeisterschulen für das Bauwesen/Baupolier[5]:

·        Bautechnischer Zeichner/in

·        Betonwarenerzeuger/in

·        Bodenleger/in

·        Brunnenmacher/in

·        Dachdecker/in

·        Kunststeinerzeuger/in

·        Maurer/in

·        Pflasterer/in

·        Platten- und Fliesenleger/in

·        Schalungsbauer/in

·        Steinmetz

·        Stukkateur/in und Trockenausbauer/in

·        Terrazzomacher/in

·        Tiefbauer/in

·        Wärme-, Kälte- und Schallisolierer/in

·        Zimmerer/in

 


Folgende Ausbildungseinrichtungen stehen für Berufstätige im Großraum Wien zur Verfügung:

 

Die Kosten sind je nach Erhalter unterschiedlich. Die Bauhandwerkerschule an der HTL Wien 3 ist eine öffentliche Schule und gebührenfrei. Die WMS an der TGA der AK Wien und am WIFI Wien sind kostenpflichtig (ca. ATS 4.000,-- bis 8.000,-- pro Semester). 

 

In den letzten Jahren wurden in Wien ca. 50 – 80 Schüler pro Jahr mit der Werkmeisterprüfung oder Baupolierausbildung (Bauhandwerkerschule) für das Bauwesen in die Bauwirtschaft entlassen[9].

 

Die Werte der Bauhandwerkerschule betreffen den Maurerbereich (ohne Zimmereranteil) und sind vor dem Jahr 1997 nicht erhoben worden.


1.2.  Baumeisterprüfung

Um ein Handwerk oder ein gebundenes Gewerbe selbstständig ausüben zu können ist der Nachweis fachlicher und zum Teil auch kaufmännisch-rechtlicher Kenntnisse erforderlich. Diese sind durch den Abschluss einer einschlägigen Fachrichtung einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, Fachhochschule, Universität, Werkmeisterschule, Meisterschule, Meisterklasse oder Bauhandwerkerschule und unterschiedlich lange fachliche Tätigkeit nachzuweisen.

 

Für Personen mit Lehrabschluss führt eine Meisterprüfung in Kombination mit der Unternehmerprüfung (kaufmännisch-rechtlicher Prüfung) zur Befähigung für ein Handwerk. Der Abschluss einer Werkmeisterschule ersetzt den fachlichen Teil einer Meisterprüfung.

 

Der Baumeister ist laut dem BGBl. §216 berechtigt:

·        Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen und zu berechnen,

·        Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu leiten,

·        Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte bauten nach Maßgabe des §215 Abs. 4 und des Abs. 2 dieses Paragraphen auch auszuführen und Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten abzubrechen.

·        Arbeiten aus anderen Gewerben im Rahmen seiner Bauführung zu übernehmen, zu planen, zu berechnen und zu leiten.

 

Die an die Kandidaten gestellten Anforderungen bei einer Meisterprüfung sind jeweils in einer Meisterprüfungsverordnung festgehalten und richten sich nach der Praxiszeit und der entsprechenden Vorbildung.

 


Übersicht Befähigungsprüfung Baumeister/in

Wegweiser zur Ablegung der Befähigungsprüfung (Voraussetzung für die Zulassung)  für das gebundene Baumeistergewerbe[10]:

 

Vorbildung

Fachliche Tätigkeit*)

Prüfungsumfang

Lehre mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf  Maurer, Zimmerer, Schalungsbauer

 

6 Jahre

Gesamte Prüfung

zwei Teile schriftlich

drei Teile mündlich

Baufachschule

Bauhandwerkerschule

sonstige berufsbildende Schule mit Ausbildungsschwerpunkt Bautechnik einschließlich ihrer Sonderformen und Schulversuche

 

 

 

6 Jahre

 

 

Gesamte Prüfung

zwei Teile schriftlich

drei Teile mündlich

Höhere Lehranstalt für Bautechnik

Ausbildungszweig:

Hochbau, Tiefbau, Bauwirtschaft

eine Sonderform der Lehranstalten

 

 

 

6 Jahre

 

 

2. Teile schriftlich

2. u. 3. Teil mündlich

Künstlerische Hochschule

Studienrichtung Architektur

 

4 Jahre

schriftlich 2. Teil ohne §6. Abs. 6 Z. 1-4 Baugew.

Befähigungsnachweis-VO

2. u. 3. Teil mündl.

Universität

Studienrichtung Architektur

 

3 Jahre

schriftlich 2. Teil ohne §6. Abs. 6 Z. 1-4 Baugew.

Befähigungsnachweis-VO

2. u. 3. Teil mündl.

Universität

Studienrichtung Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen

 

 

3 Jahre

 

 

2. u. 3. Teil mündlich

Fachhochschule

fachlich einschlägiger Fachhochschulstudiengang

3 Jahre

wird unter Bedachtnahme des Schwerpunktes der jeweiligen Ausbildung im Rahmen der Zulassung entschieden

Bereits bestandene Befähigungsprüfungen aus einem anderen Baugewerbe (Zimmermeister, Steinmetzmeister, Brunnenmeister) oder erbrachter Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Bauträger

 

0 Jahre

Gesamte Prüfung ohne 3. Teil mündlich

*) Davon 2 Jahre fachliche Tätigkeit in leitender Stellung

 

Die Baumeisterprüfungskurse bietet in Wien das WIFI Wien[11] an.

1.3.  Berufsbildende höhere Schulen

Berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige bieten die Möglichkeit, in drei bis fünf Jahren – je nach Vorbildung – die Matura und eine qualifizierte berufliche Aus- und Weiterbildung zu erwerben. Sie werden in Abendform in technischer Richtung (Höhere Technische Lehranstalt) und in kaufmännischer Richtung (Handelsakademie) angeboten.

 

Nach dieser Ausbildung werden die Absolventen dieser Schulen in der Bauwirtschaft wie folgt eingesetzt:

·        in technischer Richtung als Bautechniker oder Bauleiter und

·        in kaufmännischer Richtung als Baukaufmann

 

Im Großraum Wien handelt es sich bei den nachfolgenden Schultypen um Bundesschulen. Diese können gebührenfrei besucht werden. Schulbücher erhalten die Schüler entsprechend der Schulbuchaktion.

 

Folgende Ausbildungseinrichtungen stehen für Berufstätige im Großraum Wien zur Verfügung:

Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Camillo Sitte

Leberstr. 4c; 1030 Wien

 

Bundeshandelsakademie Wien 10; Pernersdorferstr. 77; 1100 Wien

Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule 12; Hetzendorferstr. 66; 1120 Wien


1.4.  Berufsreifeprüfung

Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die Berufsreifeprüfung ist ein weiterer Schritt dazu. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden.

Damit eröffnen sich für Absolvent/Innen des Dualen Systems, für Absolventen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

 

Das Gesetz über die Berufsreifeprüfung (BRP) trat am 1. September 1997 in Kraft (BGBl. Nr. 68/1997). Die BRP ist eine vollwertige Reifeprüfung (Matura). Sie besteht aus vier Teilprüfungen:

Diese Prüfung entfällt, sofern eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt wurde: CAE Certificate in Advanced English, CPE Certificate of Proviciency in English, BEC Business English Certificate.

Diese Fachbereichsprüfung entfällt bei Nachweis vieler Meisterprüfungen bzw. einem Befähigungsnachweis für zahlreiche Gewerbe, einer Werkmeisterprüfung oder einer Bauhandwerkerschule, bei vierjährigen Lehrberufen mit einer Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung.

 

Die Prüfungen können in Externistenform an einer höheren Schule oder im Rahmen eines vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemäß § 8 des BRP-Gesetzes als gleichwertig anerkannten Vorbereitungslehrganges an einer Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden.

 

Zumindest eine Teilprüfung muss vor einer schulischen Prüfungskommission abgelegt werden. In dieser höheren Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen (also bis zu drei) können in anerkannten Vorbereitungslehrgängen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.

 

Die Absolventen/innen der BRP erhalten ein Berufsreifezeugnis und erwerben die allgemeine Studienberechtigung: Sie können an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien  studieren oder ein Kolleg besuchen. Auch ein Studienwechsel ist jederzeit möglich. Außerdem wird die BRP im Bundesdienst als Reifeprüfung anerkannt. Bei Ländern und Gemeinden ist die Anerkennung zurzeit noch nicht durchgängig gegeben.

 

Als formale Zulassungskriterien sind folgende erfolgreiche Abschlüsse Voraussetzung:

·        Lehrabschlussprüfung (unabhängig von der Dauer der Lehre) oder

·        Berufsbildende mittlere Schule (mindestens 3-jährig)

 

Eine Teilprüfung der Berufreifeprüfung kann bereits vor der Lehrabschlussprüfung oder vor Abschluss der jeweiligen Schule abgelegt werden.

 

Die Vorbereitungen im Rahmen von anerkannten Lehrgängen sind in der Regel gebührenpflichtig. Manche Schulen bieten die Vorbereitungskurse auch gebührenfrei an. Teilförderungen sind für die Kurse möglich (z. B.: Bildungskonto des WAFF oder AK-Bonus der AK Wien).

 

Folgende öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen bieten die Berufsreifeprüfungsvorbereitungslehrgänge in Wien an:

·        bfi Wien[12]

·        Technisch-Gewerbliche-Abendschule der AK Wien[13]

·        Polycollege Stöbergasse – Wr. Volksbildungsverein[14]

·        VHS in Favoriten, Meidling, Ottakring und Floridsdorf[15]

·        WIFI Wien[16]

1.5.  Studienberechtigungsprüfung (SBP)[17]

Die Reifeprüfung als Zugangsvoraussetzung für weiterführende Ausbildungen kann durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Die SBP kann abgelegt werden für:

·        Universitäten

·        Fachhochschul-Studiengänge

·        Medizinisch-technische Akademien

·        Hebammenakademien

·        Akademien (pädagogische, für Sozialarbeit)

·        Kollegs

 

Die SBP gemäß Studienberechtigungsgesetz ersetzt die Reifeprüfung samt allfälliger Zusatzprüfungen als Zulassungsvoraussetzung des betreffenden Universitätsstudium. Das anschließende Studium selbst ist nach den dafür geltenden Studienvorschriften durchzuführen und unterscheidet sich nicht von einem herkömmlichen Studium.

 

Die SBP besteht in der Regel aus fünf Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer). Die Pflichtfächer sind für die anschließend angestrebte Ausbildung vorgegeben. Ein Prüfungsteil ist immer ein Aufsatz über ein allgemeines Thema. 

 

Für die einzelnen Prüfungen werden an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und an Universitäten Vorbereitungslehrgänge gebührenpflichtig angeboten.

1.6.  Umschulung - alternative Berufe für Bauerfahrene[18]

Öffentliche Aufträge werden immer weniger, die Vollbeschäftigung am Bau ist längst vorbei. Daher verschwindet so mancher Beruf, der vor kurzem noch gut bezahlt wurde, vom Arbeitsmarkt. Doch neue Betätigungsfelder kommen hinzu.

 

Der Dienstleistungssektor bietet viele Beschäftigungsmöglichkeiten. Neue Jobchancen für Bauerfahrene gibt es zum Beispiel im Handel, im Transportwesen, im Reinigungsbereich, sowie im Versicherungs- und Realitätenwesen.

 

Folgende Umschulungsmöglichkeiten bestehen für gelernte Baufacharbeiter:

 

neue

Tätigkeiten

alte nützliche Erfahrung

notwendige Berufs-erfahrung

Weiterbildung

Einkommen

Verkäufer/in in Baumärkten

Produktkenntnisse

Branchenkenntnisse

MITTEL

MITTEL

MITTEL

Lagerarbeiter/in

Produktkenntnisse

WENIG

WENIG

WENIG

Lagerverwalter/in

Produktkenntnisse, systematisches

Arbeiten

 

MITTEL

 

VIEL

 

MITTEL

Speditionsarbeiter/in

Fachkenntnisse

VIEL

-

WENIG

Objektleiter/in im

Reinigungsdienst

Fachkenntnisse

Teamgeist

MITTEL

WENIG

MITTEL

Schadensreferent/in

Bautechnische

Kenntnisse

MITTEL

VIEL

MITTEL

Immobilienhändler/in

Branchenkenntnisse

Kenntnisse über die

Bausubstanz und

Erhaltungszustand

 

MITTEL

 

VIEL

 

MITTEL

 

 



[1] IBW Mitteilungen Mai 1999, S. 3, Schneeberger Arthur „Berufliche Stellung und Verbleib nach Berufsfeldern von ehemaligen Lehrlingen

[2] IBW Mitteilungen Mai 1999, S. 5, Schneeberger Arthur „Berufliche Stellung und Verbleib nach Berufsfeldern von ehemaligen Lehrlingen

[3] Camillo Sitte Lehranstalt - Bauhandwerkerschule für Maurer und Schalungsbauer „Stundentafel“

[4] Camillo Sitte Lehranstalt Broschüre „Bauhandwerkerschule“

[5] AK Wien Broschüre „Der zweite Bildungsweg“ S. 120 Kapitel 7.6 Zuordnung von Lehrberufen zu den WMS-Fachrichtungen

[6] siehe http://www.tga.asn-wien.ac.at

[7] siehe http://www.wifiwien.at

[8] siehe http://htlw3l.ac.at

[9] Grafik erstellt von PRIGL Thomas mit den Daten von TGA Hrn. Petsch Werner; WIFI Wien Hrn. Predl Peter; Bauhandwerkerschule (nur Maurer, ohne Zimmerer) Hrn. Lehr Franz

[10] WIFI Wien Broschüre „Fachkurse im Baubereich“ Ausbildung und Seminare S. 3 Übersicht Befähigungsprüfung Baumeister/in

[11] siehe http://wifiwien.at

[12] siehe http://bfi-wien.or.at

[13] siehe http://tga.asn-wien.ac

[14] siehe http://polycollege.ac.at

[15] siehe http://vhs.at

[16] siehe http://wifi.at

[17] BMWV Broschüre „Studienberechtigungsprüfung – Studieren ohne Matura“

[18] AMS Broschüre „Alternative Berufe für Bauerfahrene