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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vereinsnetz Internet GmbH, FN 207077a Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die die Vereins-netz Internet GmbH (im folgenden kurz: Vereinsnetz) gegenüber ihren Vertragspartnern er-bringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurd Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme des Vertragspartners am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform für Vereine unter "www.vereinsmeier.at 1. Teilnahmebedingungen 1.1. Vereinsnetz ist ein Unternehmen mit Spezialkenntnissen im Bereich Lieferung und Ein-führung von Softwaresystemen, vor allem im Vereinsbereich. Vereinsnetz hat ein Software-system entwickelt (Content-Management-System), das speziell Vereinen und deren Mitglie-dern die Möglichkeit bietet, Websites zu erstellen, mit Inhalten zu füllen und diese zu verwal-ten (Informationsplattform). Vereinsnetz stellt einerseits Online-Software und Online-Dienste, andererseits den zur Speicherung der Daten notwendigen Speicherplatz zur Verfügung, um die Präsentation des Vereins und den Informationsaustausch zu ermöglichen. Vereinsnetz übernimmt jedoch nicht das Webdesign. Die Teilnahme an dieser Vereinsplattform und Nutzung der Datenbanken von Vereinsnetz stehen grundsätzlich jedem Vertragspartner offen. Den Vereinen soll dadurch die Möglichkeit geboten werden, selbst und ohne weitere Kenntnisse von Programmiersprachen einen pro-fessionelle Website zu erstellen, mit Inhalten zu füllen und die Datenmengen zu verwalten. Der Website ist abrufbar unter "www.vereinsmeier.at". Die Registrierung von Internet-Domains, die Einrichtung von E?Mail?Accounts und die E?Mail-Übermittlung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 1.2. Die Zustimmung zur Übermittlung von Willenserklärungen per E-Mail wird angesichts der angebotenen Plattform in Kenntnis der damit verbundenen Risken von beiden Ver-tragsteilen als üblich angesehen. Darüber hinaus erklärt sich der Vertragspartner ausdrück-lich damit einverstanden, dass nach Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Vorausset-zungen Vereinsnetz verlangen kann, dass Erklärungen eine gültige zertifizierte sichere elekt-ronische Signatur tragen. Für den Zugang von Willenserklärungen per E-Mail ist das Einlangen der Nachricht beim Empfänger entscheidend, das bewirkt ist, sobald ein Abruf technisch möglich ist, unabhängig davon, ob der Abruf durch den Vertragspartner tatsächlich erfolgt. Unerheblich ist, ob die Nachricht direkt an den Empfänger gelangt oder zunächst (etwa auf einem Server) zwi-schengespeichert wird. Das Risiko des Verlustes oder der Verfälschung der übermittelten Erklärung trägt der jeweils Erklärende bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Empfänger. 1.3. Vertragspartner ist derjenige Berechtigte (natürliche oder juristische Person), der ge-genüber Vereinsnetz auftritt. Name und Anschrift sind im Antragsformular vollständig und richtig anzugeben. Durch Angabe des Antragstellers wird die Vertretungsbefugnis des Ver-tragspartners angezeigt. Bei Nichtvorliegen dieser Bedingungen kann Vereinsnetz die Teil-nahme am Vereinsnetz-System und an der Informationsplattform ablehnen und / oder wider-rufen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, binnen drei Wochen nach Absendung der Erklärung über die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform eine schriftliche Bestätigung über den Verein und die Vertretungsbefugnis der Organe aus dem öffentlichen Vereinsregister an Vereinsnetz zu übermitteln. Alle Änderungen und Ergänzungen von antragsbezogenen Daten sind vom Vertragspartner Vereinsnetz unverzüglich bekannt zu geben. Bei Änderungen kann von Vereinsnetz eine neuerliche schriftliche Bestätigung aus dem öffentlichen Vereinsregister verlangt werden. Der Vertragspartner haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. 1.4. Der Vertragspartner erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Na-mensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen. Vereinsnetz führt keine diesbezügliche Prüfung, insbesondere des Vereinsnamens, der Vertretungsbefugnis oder der sonstigen Be-rechtigungen der Antragsteller, durch, behält sich aber das Recht vor, Anträge im Falle of-fensichtlicher Rechtsverletzung oder bei missbräuchlicher Inanspruchnahme der Dienstleis-tungen von Vereinsnetz abzulehnen und/oder die Teilnahme an der Informationsplattform zu widerrufen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten verletzte Dritte Vereinsnetz schad- und klaglos zu halten. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens des Vertragspartners, am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform teilzunehmen. Aus der Vertragsbeziehung mit Vereinsnetz lassen sich keine Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter ableiten. 2. Organisatorische Abwicklung 2.1. Die Antragstellung erfolgt schriftlich, telegraphisch, per Telefax, vorzugsweise jedoch per E-Mail an Vereinsnetz mit dem zur Verfügung gestellten Online-Antragsformular. Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der Antrag ohne inhaltliche und formale Fehler einge-langt ist. Vereinsnetz führt keine Prüfung der angegebenen Informationen durch, behält sich aber das Recht vor, fehlerhafte Anträge abzulehnen. Nach Einlangen eines fehlerfreien An-trags erfolgt eine Verständigung (per E-Mail) an die für Benachrichtigungen vom Antragstel-ler angegebene Anschrift. Der Antrag auf Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform oder die Änderung von Eintragungen kann vom Vertragspartner direkt oder durch einen von ihm dazu bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Wer die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform oder die Änderung von Eintragungen in fremdem Na-men begehrt, gibt damit zu erkennen, über eine entsprechende Bevollmächtigung zu verfü-gen. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine derartige Bevollmächtigung nicht vorgelegen hat oder eine erteilte Vollmacht überschritten wurde, ist der (vollmachtslose) Vertreter Ver-einsnetz gegenüber zum Ersatz aller daraus resultierenden Nachteile verpflichtet. Diese Schadenersatzverpflichtung erfasst auch Ansprüche Dritter, die auf Grund derartiger Eintra-gungen oder Änderungen gegenüber Vereinsnetz erfolgreich geltend gemacht werden. 2.2. Nachdem ein gültiger Antrag gestellt wurde, wird von Vereinsnetz die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform (per E-Mail) bestätigt und unmittelbar da-nach durchgeführt, zumindest innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss (Frei-schaltung). Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Richtigkeit der angegebenen Daten un-verzüglich zu überprüfen. Verspätet eingelangte Rügen werden als Änderungswünsche be-handelt und unter den diesbezüglichen Voraussetzungen durchgeführt. Mit der Bestätigung wird dem Vertragspartner (per E-Mail) auch die Rechnung für das erste Jahresentgelt übermittelt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die angeführten Entgelte auf das von Vereinsnetz angeführte Konto so rechtzeitig zur Anweisung zu bringen, dass Ver-einsnetz darüber spätestens binnen 14 Tagen ab Bestätigung der Teilnahme am Vereins-netz-System und der Informationsplattform verfügen kann. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Mahnung an den Vertragspartner übermittelt. Sollte die Einzahlung der angeführten Entgelte nicht binnen weiterer 14 Tage erfolgen, wird Vereinsnetz den Log-In des Vertrags-partners sperren, sodass keine weitere Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informa-tionsplattform möglich ist und keine Änderungen der Daten und Inhalte mehr vorgenommen werden können (vgl. Punkt 3.4.). In diesem Fall werden die allenfalls vom Vertragspartner bereits übermittelten Daten und Inhalte von Vereinsnetz gespeichert und 3 Monate lang auf-bewahrt. Auf Verlangen wird Vereinsnetz diese Daten und Inhalte dem Vertragspartner ge-gen Kostenersatz auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. Vereinsnetz wird binnen 3 Wochen nach Einlangen der Anmeldung zur Teilnahme am Ver-einsnetz-System und der Informationsplattform dem Vertragspartner einen dauerhaften Da-tenträger mit sämtlichen erforderlichen Informationen über die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform, der zur Teilnahme erforderlichen Software, weiteren Hinweisen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermitteln. Vereinsnetz behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform erst nach Einlangen des ersten Jahresentgelts und der Über-mittlung der Bestätigung aus dem öffentlichen Vereinsregister durchzuführen. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf bestimmte Zeit. 2.3. Rechnungsempfänger ist jene Person oder Organisation, die im Antragsformular unter „Rechnungsadresse" angegeben ist. Der Vertragspartner hat den Rechnungsempfänger fest zu legen, der eine vom Vertragspartner verschiedene Person sein kann. Rechnungen wer-den ohne nähere Angaben ausschließlich dem Vertragspartner zugestellt. Das Entgelt für die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform ist 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Die folgenden Jahresentgelte sind spätestens am darauf folgenden Jahrestag (gerechnet ab Bestätigung der Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform) fällig. Wenn fällige Rechnungen nicht vollständig beglichen wer-den, ist Vereinsnetz berechtigt, die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informations-plattform abzulehnen und/oder zu widerrufen und die übermittelten Daten und Inhalte zu lö-schen (vgl. Punkt 7. 2.). 2.4. Die aktuellen Preise sind unter "www.vereinsmeier.at/preise" veröffentlicht. Vereinsnetz ist berechtigt, neben dem allgemeinen Entgelt, tatsächlich angelaufene und zur zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnspesen, soweit diese nach den gesetzli-chen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitu-te (BGBl 1996/141 idgF) oder dem Rechtsanwaltstarifgesetz (BGBl 1996/189 idgF) verzeich-net werden, Zinsen und Überweisungsspesen geltend zu machen. Verzugszinsen werden mit 12% p.a. vereinbart. Im Falle eines Zahlungsrückstands werden eingehende Zahlungen zuerst auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass die Bezahlung des Jahresentgelts erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche Rück-stände beglichen sind. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Vereinsnetz und die Einbehal-tung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von Vereinsnetz nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verbrauchergeschäften im Sinn des KSchG. 3. Vertragspflichten von Vereinsnetz 3.1. Vereinsnetz stellt dem Vertragspartner Software zur Online?Abfrage und Online?Nutzung zwecks Erstellung eines Websites, abrufbar unter "www.vereinsmeier.at", zur Verfügung. Vereinsnetz erklärt, über die Rechte an der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Software und dem gesamten entwickelten System sowie der Informationsplattform im Ver-einsbereich exklusiv zu verfügen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gestattet Vereinsnetz dem Vertragspartner, für die Dauer dieser Vereinbarung die Software zur Teilnahme am Vereinsnetz-System und an der Informationsplattform für den Vereinsbereich zu nutzen und mit Daten und Inhalten zu füllen. 3.2. Vereinsnetz verpflichtet sich ferner a) zur Bereitstellung eines Online?Redaktionssystems; b) zur Bereitstellung von mindestens 5 MB Web?Space, wobei sich Vereinsnetz die Begren-zung von Web-Space nach den technischen Möglichkeiten vorbehält, insbesondere wenn der Vertragspartner die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informations-plattform missbräuchlich, vereinbarungs- und/oder rechtswidrig außerhalb des Vereins-bereichs benutzt, oder missbräuchlich, vereinbarungs- und/oder rechtswidrige Daten o-der Inhalte übermittelt oder (etwa auch durch Links) zugänglich macht; c) zu regelmäßigen, zumindest wöchentlichen Daten?Back?Ups; d) zur Wartung der Vereinsnetz?Server und e) zur Aktualisierung des Online?Handbuchs. Für einen bestimmten Erfolg steht Vereinsnetz nicht ein. 3.3.Vereinsnetz hat keine Leistungspflichten betreffend die Wartung und Instandhaltung der Personalcomputer, Workstation und jeder sonstigen angeschlossenen Hardware des Ver-tragspartners, ferner keine Leistungspflichten betreffend die Wartung, Instandhaltung, Funk-tionsfähigkeit der Software der beim Vertragspartner verwendeten Computer samt zugehöri-ger Hardware, zugehöriger Anschlüsse und Leitungen. 3.4. Die Leistungserbringung durch Vereinsnetz erfolgt möglichst umgehend nach Bestäti-gung der Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform, sofern die tech-nischen Voraussetzungen (vgl. Punkt 4. 1.) gegeben sind, längstens binnen 30 Tagen ab Zugang des Antrags des Vertragspartners. Der Vertragsabschluss ist jedoch aufschiebend bedingt und abhängig von der Zahlung des ersten Jahresentgelts durch den Vertragspartner (vgl. Punkt 2. 2.). 4. Vertragspflichten des Vertragspartners 4.1. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass Personalcomputer samt Internetan-schluss und zugehöriger Software (empfohlen wird Internet Explorer Version 5) für die Nut-zung des Vereinsnetz?Systems und der Informationsplattform bereitgestellt werden. Die zur Nutzung der Vertragsleistungen von Vereinsnetz nach derzeitigem technischen Stand beste-henden Mindestanforderungen (Konfiguration, Systemumgebung etc.) sind: Um den fertigen Website betrachten zu können, ist lediglich einer der gängigen Web?Browser (Netscape, Internet Explorer) notwendig. Für das Content?Management bzw. das Online?Editieren von HTML?Seiten wird der Internet Explorer ab Version 5.0 benötigt. Der Online?HTML?Editor basiert auf den Javascript?Erweiterungsklassen des Internet Explo-rers (DHTML) und ermöglicht eine direkte Bearbeitung von HTML-Seiten (Schriftbilder, ?formate; Einfügen von Bildern und Tabellen etc.) im Browser?Fenster. Dies entspricht dem derzeitigen technischen Entwicklungsstand. Da sich jedoch die techni-schen Rahmenbedingungen in Folge technischer Weiterentwicklung ändern können, behält sich Vereinsnetz das Recht vor, das Vereinsnetz-System und die Informationsplattform an die jeweiligen technischen Gegebenheiten binnen angemessener Frist anzupassen. Sollte der Vertragspartner nicht in der Lage sein, ebenfalls binnen angemessener Frist sich den (neuen) technischen Rahmenbedingungen anzupassen, besteht kein Anspruch auf weitere Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform. Daraus können keine wie immer gearteten Ansprüche gegen Vereinsnetz abgeleitet werden. In diesem Fall besteht jedoch für beide Vertragsteile die Möglichkeit, diese Vereinbarung aufzulösen (vgl. Punkt 7. 3.). 4.2. Der Vertragspartner verpflichtet sind ferner, die von Vereinsnetz angebotene Software, die zur Verfügung gestellten Datenbanken und die sonstigen Leistungen bestimmungsge-mäß nur für den Vereinsbereich und nicht gewerbsmäßig zu nutzen. 4.3. Die Vermarktung und die geschäftliche Nutzung des Vereinsnetz-Systems und der In-formationsplattform ist ausschließlich Vereinsnetz vorbehalten. Etwaige Einnahmen aus Vermarktungs?, Werbe? und Sponsorverträgen etc. betreffend das gesamte Vereinsnetz-System und die Informationsplattform stehen ausschließlich Vereinsnetz zu. Diesbezüglich wird ein etwaiger Rechnungslegungsanspruch des Vertragspartners gegenüber Vereinsnetz einvernehmlich ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, im Rahmen der jeweiligen Zwecke des Vereins den zur Verfügung gestellten Website zu bewerben und/oder Werbung Dritter, insbesondere durch Banner, zu zulassen. Etwaige Einnahmen aus derartigen Vermarktungs- und Werbe-verträgen stehen dem Vertragspartner zu. Die Durchführung von Verkaufs-, Vertriebs-, und Merchandising-Maßnahmen über den Website, insbesondere in Form von Shop-Lösungen, ist im Fall der beabsichtigten Gewinnerzielung oder gewerbsmäßigen Nutzung nur mit vorhe-riger Zustimmung von Vereinsnetz zulässig. 4.4. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Vereinsnetz für die übermittelten Daten und Inhalte weder verantwortlich ist noch gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann. Wird Vereinsnetz von Dritten auf Grund der Inhalte des Websites - wozu auch Links zählen - oder auf Grund des Dateninhalts des Vertragspartners in Anspruch genommen, so hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass Vereinsnetz diesbezüglich schad? und klaglos gehalten wird. 5. Streitigkeiten ei Unstimmigkeiten zwischen mehreren (vertretungsbefugten) Personen eines Vereins oder zwischen Vereinen muss eine Einigung eigenständig gefunden werden. Vereinsnetz dient nicht als Schlichtungsstelle. Sollte es in Streitfällen zu keiner Einigung kommen, behält sich Vereinsnetz das Recht vor, die Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplatt-form abzulehnen und/oder zu widerrufen und die übermittelten Daten und Inhalte zu löschen. 6. Gewährleistung und Haftung 6.1. Vereinsnetz haftet weder für Vollständigkeit noch für Richtigkeit der Datenübermittlung und der übermittelten Daten und Inhalte sowie die Website-Inhalte - wozu auch Links zählen. Vereinsnetz trifft hinsichtlich der in den Anträgen und Eingaben des Vertragspartners enthal-tenen Daten und hinsichtlich der Vertretungsbefugnis des Vertragspartners sowie hinsichtlich der vom Vertragspartner übermittelten Daten und Informationen, die im Vereinsnetz-System und der Informationsplattform zugänglich gemacht werden, keine wie immer geartete Prü-fungspflicht. Vereinsnetz ist jedoch berechtigt, für den Fall, dass der in seinen Rechten durch Daten oder Informationen des Vertragspartners Verletzte unter Darlegung des entsprechen-den Sachverhalts ein Einschreiten verlangt und die Rechtsverletzung auch für einen juristi-schen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig ist, dem Vertragspartner die weitere Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform zu untersagen und/oder zu widerrufen und die übermittelten Daten und Inhalte zu löschen. Vereinsnetz trifft keine allgemeine Verpflichtung, die vom Vertragspartner übermittelten und gespeicherten Daten oder Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen Aus-schau zu halten, die auf eine unerlaubte Tätigkeit hinweisen. Vereinsnetz behält sich darüber hinaus das Recht vor, im Fall der Kenntnisnahme davon, dass Daten, Inhalte oder Informationen im Vereinsnetz-System oder der Informationsplatt-form gegen die Rechtsordnung, insbesondere das Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz oder Verbotsgesetz, verstoßen, dem Vertragspartner die weitere Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform zu untersagen und/oder zu widerrufen und die über-mittelten Daten und Inhalte zu löschen. 6.2. Vereinsnetz übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf un-sachgemäße Montage, Nichtbeachtung von Installationserfordernissen, unsachgemäße Be-dienung, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, unübliche Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Bedienungs- und Lagerbedingungen) oder andere technische Fehlleistungen zurück zu führen sind. Durch Netzausfälle, Überreichweiten, Interferenzen, Sattelitenausfälle oder ähnliche nicht von Vereinsnetz beeinflussbare technische Rahmenbedingungen kann es zu nicht vermeid-baren Störungen und Unterbrechungen kommen. Störungen, Wartungsarbeiten oder Ähnli-ches können zu Unterbrechungen der Funktion des Vereinsnetz-Systems und der Informati-onsplattform führen, sodass ein ununterbrochener Betrieb nicht gewährleistet werden kann und von Vereinsnetz nicht geschuldet ist. 6.3. Vereinsnetz haftet nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässiges Verhalten von Vereins-netz oder ihren Gehilfen zurück zu führen sind, mit Ausnahmen von Personenschäden. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist außer gegenüber Verbrau-chern im Sinn des KSchG mit der Höhe des 5fachen Jahresentgelts im Einzelfall beschränkt. Der Vertragspartner hat etwaige Schadenersatzansprüche innerhalb eines Jahr nach Kennt-nis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegrün-denden Ereignis gerichtlich geltend zu machen. 7. Vertragsdauer 7.1. Diese Vereinbarung wird auf bestimmte Dauer abgeschlossen, wobei die Vertragsdauer max. 3 Jahre beträgt und vom Vertragspartner gewählt werden kann. Diese Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einem der Vertragsteile nachweislich an den anderen Vertragsteil unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des nächsten Vertragsjahres (gerechnet vom Tag der Bestätigung der Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform) aufgekündigt wird. 7.2. Aus wichtigem Grund kann diese Vereinbarung von beiden Seiten auch vorzeitig, nach Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen, aufgekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn den Leistungspflichten gemäß Punkt 2. und 3. nicht entsprochen wird. Für den Vertragspartner liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn die Software des Vereinsnetz-Systems aus von Vereinsnetz zu vertretenden Gründen nicht genutzt werden kann. Für Vereinsnetz liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn technische Probleme im Bereich des Vertragspartners trotz erfolgter Mahnung in angemessener Frist nicht beho-ben werden können, wenn die vereinbarten Entgelte nicht oder nicht vollständig bezahlt wer-den (vgl. Punkt 2. 3.), wenn die Angaben des Vertragspartners, insbesondere im Antrags-formular, mangelhaft oder unrichtig sind, wenn das Vereinsnetz-System oder die Informati-onsplattform missbräuchlich verwendet wird, wenn eine rechtswirksame gerichtliche Ent-scheidung erwirkt wurde, oder eine Anweisung einer zuständigen Behörde vorliegt. 7.3. Für beide Vertragsteile besteht die Möglichkeit, für den Fall der wesentlichen Änderung der technischen Rahmenbedingungen, sollte die Änderung der technischen Gegebenheiten einem der Vertragsteile binnen angemessener Frist nicht möglich oder zumutbar sein, diese Vereinbarung ohne Setzung einer weiteren Nachfrist aufzulösen (vgl. Punkt 4.1.). 7.4. Im Fall der Auflösung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, besteht keine Anspruch auf Rückvergütung nicht ausgeschöpften Entgelts. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinn KSchG, so besteht ein Anspruch auf Rückgabe eines nicht ausgeschöpften Entgelts nur insoweit, als die Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Einhaltung einer 2-monatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres erfolgt, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres (§ 15 Abs 1 KSchG). 7.5. Wurde der Vertrag mittels E-Mail oder Online-Antrag geschlossen und sind zwischen Antrag und Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform mehr als 7 Ta-ge vergangen, haben Verbraucher im Sinn des KSchG gegenüber Vereinsnetz ein Rücktritts-recht vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss. Ab Erhalt der Informati-onen gemäß § 5 KSchG steht dem Verbraucher im Sinn des KSchG ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen zu, erhält er diese Informationen nicht, kann er sein Rücktrittsrecht innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsabschluss ausüben. 7.6. In jedem Fall der Auflösung dieser Vereinbarung durch einen der Vertragsteile wird das zum Vertragsende auf den Servern von Vereinsnetz gespeicherte gesamte Datenmaterial, das im Rahmen der Teilnahme am Vereinsnetz-System und der Informationsplattform über-mittelt oder zugänglich gemacht wurde, gelöscht werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Überlassung dieser Daten, kann diese jedoch gespeichert auf einem geeigne-ten Datenträger gegen Kostenersatz von Vereinsnetz binnen 3 Monaten nach Vertragsauflö-sung verlangen. 8. Immaterialgüterrechte 8.1. Die Rechte und Verfügungsbefugnis an der dem Vertragspartner zur Verfügung gestell-ten Software und dem gesamten entwickelten System und der Informationsplattform stehen für den Vereinsbereich exklusiv Vereinsnetz zu; ebenso alle Rechte betreffend Bearbeitung und Wartung. Der Vertragspartner erwirbt während der Dauer dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dieser Software zu den in Punkt 1. genannten Zwecken für den Vereinsbereich und die nicht gewerbsmäßige Nutzung. Alle anderen Rechte an der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Software sind Vereinsnetz vorbehalten. Ohne vorherige Zustimmung von Vereinsnetz ist der Vertragspart-ner unbeschadet der Bestimmungen des § 40 d Urheberrechtsgesetz daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder außerhalb des Vereinsbereichs oder gewerbsmäßig zu nutzen. Für Software, an der der Vertragspartner oder Dritte ohne vorherige Zustimmung von Ver-einsnetz Änderungen vorgenommen haben, besteht keine Gewährleistung, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Vereinsnetz übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen den Anforderun-gen des Vertragspartners genügen, dass die Programme in der vom Vertragspartner getrof-fenen Auswahl zusammen arbeiten, dass diese ununterbrochen oder fehlerfrei funktionieren oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können. 8.2. Das durch diese Vereinbarung dem Vertragspartner eingeräumte Nutzungsrecht berech-tigt den Vertragspartner nicht, gegen Dritte vorzugehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich jedoch, ihm zur Kenntnis gelangende Rechtsverletzungen Vereinsnetz anzuzeigen und nach besten Bemühungen bei der Verfolgung der Rechtsverletzer zu unterstützen. 8.3. Sämtliche zur Verfügung gestellten Datenträger sowie die zur Verfügung gestellten Computerprogramme, Daten und Informationen verbleiben im Eigentum von Vereinsnetz. Sämtliche daran bestehenden Rechte stehen ausschließlich Vereinsnetz zu. Im Falle der Auflösung dieser Vereinbarung (vgl. Punkt 7.), aus welchem Grund auch immer, ist der Ver-tragspartner verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellten Datenträger und Kopien an Ver-einsnetz rückzuübermitteln. 9. Datenschutz 9.1. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die von Vereinsnetz erfass-ten Daten automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden. Sämtliche im Antrag angegebenen und sich durch die folgende Geschäftsbeziehung ergebenden Daten werden von Vereinsnetz zum Zwecke der Verwaltung und Verrechnung automationsunter-stützt verwendet. Die vom Vertragspartner eingegebenen personenbezogenen Daten wer-den geheimgehalten. Diese Daten dürfen jedoch anonymisiert zu Marketingzwecken ausge-wertet werden. 9.2. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung des Vereinsnamens, des Sitzes, der Anschrift, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und der Internet-Domain des Vereins sowie der entsprechenden Daten der vertretungsbefugten Organe des Vereins zu. Dies gilt auch für die Veröffentlichung im Internet und/oder in (elektronischen) Datenbanken. 9.3. Vereinsnetz ergreift alle technischen und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die gespeicherten Daten und Inhalte gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Vereins-netz ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechts-widrige Weise Zugang zu diesen Daten und Inhalten zu verschaffen. Die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang wird ausgeschlossen. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Forderungen aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte zediert oder in sonstiger Form übertragen werden. 10.2. Eine etwaige Ungültigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung im Übrigen nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so haben die Ver-tragteile diese Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Vertragsbestimmung beabsichtigte wirtschaftlicher Zweck erreicht wird. 10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, ebenfalls das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Nebenab-reden. Festgestellt wird, dass Außendienstmitarbeiter von Vereinsnetz nicht bevollmächtigt sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen für Vereinsnetz abzugeben. 10.4. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner un-ter "www.vereinsmeier.at" bekannt gegeben. Der Vertragspartner genehmigt die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Zugänglichmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Der Vertragspartner wird auf die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin-gewiesen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen Vereinsnetz und dem Vertragspartner kommt aus-schließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenver-kauf wird einvernehmlich ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen von Vereinsnetz, mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften im Sinn des KSchG, ist ausschließ-lich Wiener Neustadt. Fassung Mai 2001 |